IMit großem Vorlauf und Ankündigen wurde das Datenschutzgesetz zum 25.05.2018 geändert. 99% aller Unternehmen sind von diesem Datenschutzgesetz betroffen. Änderungen kurz zusammengefasst:
- Änderung der Beweislast
- Bestimmung des Datenverantwortlichen
- massive Bussgelderhöhung (4% des Jahresumsatzes)
- mehr Informationsrechte der Dateninhaber
- Auskunftspflicht
Ein Beispiel:
Änderung der Beweislast
Bis zum 25.05.2018 musste die jeweilige Aufsichtsbehörde nachweisen, dass in einem Unternehmen ein Datenverstoss vorlag.
Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie alles erforderliche zum Schutz von personenbezogenen Daten unternommen haben.
Das Gesetz hat bereits Gültigkeit, Übergangsfristen laufen jetzt aus.
Läuft Ihnen die Zeit davon?
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